Was sind die Vorteile einer Energieberatung?

Als Energieberater zeige ich Ihnen Wege auf, wie Sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern können. Basierend auf der Analyse des Gebäudezustands erstelle ich Ihnen unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien ein energetisches Sanierungskonzept. Dieses umfasst individuelle, schrittweise aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die in einem sogenannten individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. In einem persönlichen Gespräch werden diese Maßnahmen mit Ihnen abgestimmt und Sie zusätzlich über deren Wirtschaftlichkeit, als auch staatliche Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene informiert.
Alternativ kann auch eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus unter Inanspruchnahme von Darlehen und Tilgungszuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Betracht gezogen werden.

Die Erstellung des iSFP wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) je nach Objektgröße unterschiedlich bezuschusst. Für Präsentation und Abstimmung des iSFP mit einer WEG ist eine zusätzliche Förderung möglich.

Weitere Informationen – Energieberatung für Wohngebäude

iSFP und Förderung von Einzelmaßnahmen

Der Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) geht auf die individuellen Bedürfnisse und Finanzierungsmöglichkeiten des Immobilieneigentümers ein und beinhaltet Umsetzungshilfen für die einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Wenn diese Maßnahmen, wie z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Fenster- und Türentausch oder Heizungsopimierung entsprechend den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt werden, erhalten Kunden, die einen iSFP vorweisen können, einen zusätzlichen Bonus von 5% auf die aktuellen Fördersätze für BEG-Einzelmaßnahmen, sowie eine Verdoppelung des Förderbasisbetrags von 30.0000 EUR auf 60.000 EUR je Wohneinheit (Stand März 2026 – alle Angaben ohne Gewähr).

Ziel des iSFP-Bonus ist es, Antragsteller, die keine Vollsanierung auf einen Schlag durchführen können oder wollen anzuregen, die Sanierung in Schritten durchzuführen, diese in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen und aufeinander abzustimmen.

Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderung des Bundes für effiziente Gebäude (BEG)

Erläuterungen zur Förderübersicht

1)  Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt.
2)  Die Mindestinvestition beträgt idR EUR 2.000.
Weitere Details zur Förderung eines Heizungsaustauschs finden Sie hier.

Stand der Förderkonditionen ist März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr sowie ohne Zusicherung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.