Warum Energieberatung?
Details zur Beratung bei der energetischen Gebäudesanierung und Fördermöglichkeiten
Energieberatung für Wohngebäude
Als Energieberater zeige ich Ihnen Wege auf, wie Sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern können. Basierend auf der Bestandsaufnahme und Analyse des Gebäudezustands erstelle ich Ihnen unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien ein energetisches Sanierungskonzept. Dieses umfasst individuelle, schrittweise aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die in einem sogenannten individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. In einem persönlichen Gespräch werden diese Maßnahmen mit Ihnen abgestimmt und Sie zusätzlich über deren Wirtschaftlichkeit, als auch staatliche Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene informiert.
Alternativ kann auch eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus unter Inanspruchnahme von Darlehen und Tilgungszuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Betracht gezogen werden.
Die Erstellung des iSFP wird aktuell durch das BAFA mit bis zu 650 EUR für Ein- oder Zweifamilienhäuser und mit bis zu 850 EUR für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten bezuschussst. Für Präsentation und Abstimmung des iSFP mit einer WEG ist eine zusätzliche Förderung von 250 EUR möglich.
iSFP und Förderung von Einzelmaßnahmen
Der Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) geht auf die individuellen Bedürfnisse und Finanzierungsmöglichkeiten des Immobilieneigentümers ein und beinhaltet Umsetzungshilfen für die einzelnen identifizierten energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Wenn diese Maßnahmen, wie z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Fenster- und Türentausch oder Heizungsopimierung entsprechend den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt werden, erhalten Kunden, die einen iSFP vorweisen können, einen Bonus von 5% auf die aktuellen Fördersätze für BEG-Einzelmaßnahmen, sowie eine Verdoppelung des Förderbasisbetrags von 30.0000 EUR auf 60.000 EUR je Wohneinheit.
Ziel des iSFP-Bonus ist es, Antragsteller, die keine Vollsanierung auf einen Schlag durchführen können oder wollen anzuregen, die Sanierung in Schritten durchzuführen, diese in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen und aufeinander abzustimmen.
Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

BEG EM Förderung auf Bundesebene (Heizung und Gebäudehülle)

Erläuterungen zur Förderübersicht
1) Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Staub-Emissionsgrenzwerts von 2,5 mg/m 3 ein Zuschlag gewährt.
2) Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt.
3) Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt idR EUR 2.000.
Weitere Details zur Förderung von Heizungstausch und den möglichen zusätzlichen Boni finden Sie hier.
Stand der aufgeführten Förderkonditionen und -beträge ist der 1. September 2025. Alle Angaben ohne Gewähr sowie ohne Zusicherung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.