Ihre Vorteile durch eine professionelle Energieberatung

Als Ihr zertifizierter Energieberater in Seefeld un der Resion Starnberg zeige ich Ihnen konkrete Wege auf, wie Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie nachhaltig verbessern, Ihre Heizkosten senken und von maximalen staatlichen Fördergeldern profitieren. Basingerend auf einer fundierten Analyse des Gebäudezustands erstelle ich für Sie ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept.
Ihr Fahrplan zur Förderung: Der iSFP
Dieses Konzept umfasst individuelle, schrittweise aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Im persönlichen Gespräch stimmen wir die Schritte ab. Dabei betrachten wir die Wirtschaftlichkeit sowie die optimalen Zuschüsse auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Komplettsanierung als Alternative
Alternativ zur schrittweisen Sanierung bietet sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus an. Diese wird über zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Die Erstellung des iSFP selbst wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst. Für die Präsentation vor einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist zudem ein zusätzlicher Bonus möglich.

Weitere Informationen – Energieberatung für Wohngebäude

Welche Förderprogramme gibt es?

Wie werden diese gefördert?

Heizung (Wärmepumpe, Biomasse)
Die KfW bietet hierfür 30 % Basis-Förderung plus Boni (KfW 458). Eine BAFA-Zuschussförderung gibt es nicht, alternativ greift jedoch ein 20 % Steuerbonus über das Finanzamt (§ 35c).
Optimierung / Technik & Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
Für Technikoptimierungen und Arbeiten an der Gebäudehülle vergibt die KfW Ergänzungskredite (358/359). Das BAFA gewährt 15 % Zuschuss über die BEG EM, der mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) um 5 % steigt. Das Finanzamt bietet stattdessen 20 % Steuerbonus.
Komplettsanierung (Effizienzhaus)
Eine Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW mit Krediten und Tilgungszuschuss (261) gefördert. Das BAFA steuert keinen Zuschuss bei, das Finanzamt ermöglicht jedoch auch hier einen Steuerbonus von 20 %.
Planung / Baubegleitung
Expertenunterstützung wird von allen Stellen stark bezuschusst. Sowohl der KfW-Tilgungszuschuss (261) als auch die BAFA-Förderung (BEG EM) und der Steuerbonus des Finanzamts liegen einheitlich bei 50 %.

Gibt es noch andere Föderprogramme für Immobilienkauf und -umbau?

    • Jung kauft Alt (KfW 308): Kredit bis zu 180.000 € für Familien beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie.
    • Gewerbe zu Wohnen (KfW 266): 30 % Zuschuss (maximal 100.000 € pro Wohneinheit) für die Umwidmung von Gewerbeflächen.
    • Altersgerecht Umbauen: Bis zu 12,5 % Zuschuss (Programm 455-B) oder zinsgünstiger Kredit (Programm 159) für Barrierefreiheit.

Angepasste Förderbedingungen – Juli 2026

Am 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen für die energetische Sanierung angepasst. Wesentliche Änderungen dabei sind:

Einzelmaßnahmen am Wohngebäude & iSFP-Bonus

    • 30.000 € Mindestvolumen: Der iSFP-Bonus von 5 % wird nur gewährt, wenn der Einzelantrag diese Grenze überschreitet. Eine Kombination mit vorherigen Anträgen ist ausgeschlossen.
    • Neuer WPB-Bonus (5 %): Für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz (Worst-Performing-Buildings) gibt es einen Extra-Bonus. Er gilt für maximal drei Anträge bei Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle.
    • Kostendegression bei Mehrfamilienhäusern: Die maximal förderfähigen Ausgaben sinken degressiv nach Wohneinheiten (1. WE: 30.000 €, 2.–6. WE: 15.000 €, ab 7. WE: 8.000

Heizungsförderung (KfW 458/459/522)

Beim Tausch gegen ein klimafreundliches Heizsystem (z. B. Wärmepumpe) beträgt die Grundförderung weiterhin 30 %.

    • Höchstbeträge & Abschmelzung: Der Höchstbetrag liegt für die 1. Wohneinheit bei 28.000 €. Wichtig: Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €.
    • Neuer Familien-Bonus: Ein Familienzuschlag von 10.000 € pro minderjährigem Kind erhöht die Einkommensgrenzen. Selbstnutzer können so bis zu 40 % Bonus (bei einem Einkommen bis 40.000 € mit Kind) erhalten.
    • Klimabonus: Dieser beträgt aktuell 16 %, schmilzt jedoch ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4% ab. Schnelligkeit lohnt sich hier.
    • EU-Technologie-Bonus: Ab Q1/2027 halbiert ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % die Grundförderung für Wärmepumpen, die nicht aus der EU stammen, auf 15%.
    • Förderobergrenze: Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 % gedeckelt (für einkommensschwache Familien sind bis zu 80 % möglich).

Effizienzhausförderung im Bestand (KfW 261/263)

    • Kürzung der Tilgungszuschüsse: Die Zuschüsse wurden pauschal um 10% abgesenkt. Für die Förderstufen EH 85 EE sowie EH / EG 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss damit komplett.
    • EE-Klasse als Pflicht: Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird zum verpflichtenden Standard angehoben, weshalb der bisherige Extra-Bonus von 5 % entfällt.
    • Serielles Sanieren: Ab voraussichtlich Ende September 2026 wird ein Bonus von 5% auch für die Stufe EH 70 EE sowie für Nichtwohngebäude eingeführt.
    • Einheitlicher Höchstbetrag: Der maximale Förderhöchstbetrag liegt nun einheitlich bei 150.000 € pro Wohneinheit.

Förderung bei Neubau

    • Fokus auf Nachhaltigkeit: Gefördert werden ausschließlich hocheffiziente Gebäude ohne fossile Energieträger, die die strengen Treibhausgas-Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen.

Stand aller dargestellten Förderkonditionen ist der 21. Juli 2026. Da sich Förderrichtlinien dynamisch anpassen können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Im Rahmen unserer gemeinsamen Energieberatung ermittle ich die tagesaktuellen und für Ihr Projekt optimalen Fördergelder.