Die KfW-Heizungsförderung (458/459/522) bietet weiterhin 30 % Grundförderung, führt jedoch eine halbjährliche Abschmelzung der Höchstbeträge und des Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) ein. Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % ab 2027 halbiert die Grundförderung für Nicht-EU-Wärmepumpen, während für selbstnutzende Familien verbesserte Einkommensboni bis zu 80 % Gesamtförderung ermöglichen. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier
